Sozialversicherung und Hörgerät
12.02.2022
Beim Kauf von Hörgeräten leisten Sozialversicherungen einen Beitrag. Vorausgesetzt der Empfänger erfüllt die Kriterien.
Bei einer Hörgeräteversorgung unterstützt das Bundesamt für Sozialversicherungen IV- und AHV-berechtigte Menschen mit Pauschalbeiträgen.
Um eine Kostengutsprache zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Wenn sämtliche Anforderungen erfüllt sind, erhält der Hörgeräteträger einen Pauschalbeitrag. Über die Höhe des zu erwartenden Beitrages können Sie sich bei der AHV, IV , Suva oder MV direkt informieren.
Bei Personen im erwerbsfähigen Alter, kann die IV im Rahmen der sogenannten Härtefallregelung Mehrleistungen übernehmen. Diese Ausnahmebestimmung kann aber nur angewendet werden, wenn einfache, zweckmässige Hörgeräte unzumutbar sind. Und wenn der Mensch aufgrund des Hörverlusts in seiner Integration gefährdet ist.
Erfahren Sie hier, welche Kriterien Voraussetzung für die zusätzliche finanzielle Unterstützung sind.
Hörsystem KESSLER bietet eine einfache und zweckmässige Hörsystemanpassung in Höhe von CHF 1650.- an. Oft bevorzugen die Kunden jedoch Anpassungen von qualitativ besseren Geräten. Die Preisspanne ist gross. Eine Anpassung von zwei Hörgeräten bewegt sich zwischen CHF 1650.- bis 8000.-. Der Grund dafür liegt in erster Linie im Innenleben. Ein Hörsystem aus der oberen Preisklasse bietet einen klaren Mehrwert in akustisch anspruchsvollen Situationen. Je nach Lebensumständen kann aber ein einfaches Hörgerät völlig ausreichen.
Kein Akustiker wird von der AHV- und IV-Versicherung bevorzugt behandelt. Sie arbeiten nicht mit Hörgerätegeschäften zusammen. Wo das Hörsystem gekauft wird, ist in Bezug auf den Pauschalbeitrag nicht relevant. Eine Ausnahme bilden Militärversicherungs- und SUVA-Beiträge. Hierfür muss ein zertifiziertes Fachgeschäft aufgesucht werden.
Um einen Versicherungsbeitrag zu erhalten, muss das Hörgerät homologiert sein. Das heisst vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) geprüft. Ist dies der Fall, finden Sie es auf dieser Liste.