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Kosten

Sie sind es wert. Darum bezahlen Sie nur die Dienstleistung, die Sie auch wirklich beziehen. Undurchsichtige Pauschalangebote und Nachbetreuungspakete führen wir nicht. Dafür bieten wir Ihnen bestmögliches Hören zu einem fairen Preis.

Pascal Kessler bei der Hörberatung


Kosten für eine Hörsystemversorgung

Eine Hörgeräteversorgung setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:

Hörsystem

Der Preis eines Hörgeräts ist in erster Linie von dessen technischen Möglichkeiten abhängig. Er bewegt sich zwischen 500 bis 2'900 Franken.

+ Ohrpassstück

Die Verbindung vom Hörgerät zum Ohr besteht entweder aus einer Standardform oder einer individuell angepassten Otoplastik. Die Art der akustischen Ankopplung ist abhängig von der Beschaffenheit des Ohres und Ihren persönlichen Wünschen. Die Kosten für eine Otoplastik liegen bei 150 Franken. Der Kostenaufwand für Standardformen ist vom persönlichen Verbrauch abhängig.

+ Anpassung

Per Hörtest ermitteln wir Ihren Hörverlust und die daraus resultierenden Möglichkeiten. Je nach Ergebnis ist es sinnvoll, ein Hörsystem Probe zu tragen. Auf Wunsch dürfen Sie das Probetragen auf weitere Hörgerätetypen ausweiten. Wenn Sie mit Ihrem neuen Hören zufrieden sind, erfolgt die Verrechnung der Hörsystemanpassung nach Aufwand. Zusätzlich zu den Konsultationen der Anpassung verrechnen wir den Administrationsaufwand. Der Stundenansatz beträgt generell 160 Franken. Die Anpassungskosten bewegen sich in den meisten Fällen zwischen 600 bis 900 Franken.

Für eine beidseitige Hörsystemversorgung rechnen wir mit Kosten von 1'900 bis 7'000 Franken.

+ Optionale Leistungen

Zusätzlich können Sie weitere Leistungen erwerben und Ihre neugewonnene Sicherheit stärken. Damit Sie jeder akustischen Situation gewachsen sind und sich mit Ihrem Hörsystem aktiv bewegen können. Die Preise für Zusatzleistungen variieren je nach Hörsystemhersteller.

Zubehör

Obwohl die neusten Hörsysteme auf technisch höchstem Niveau sind, gibt es Situationen, die mit Zubehör optimiert werden können.

Versicherung

Je nach Hersteller haben Sie die Möglichkeit, Ihr Hörsystem bei uns versichern zu lassen. Oder Sie integrieren es in Ihrer eigenen Hausratsversicherung.

Garantieverlängerung

Viele Hörgerätelieferanten bieten eine hauseigene Garantieverlängerung. Die normale, beim Kauf inkludierte, Garantiezeit beträgt 2 Jahre.


Erhaltungskosten

Wenn Ihr neues Hören neu bleiben soll. Gemeinsam umsorgen wir Ihr Hörsystem. So, dass es Ihren Ansprüchen gerecht werden und Sie lange unterstützen kann.

Hörsystemkontrolle

Eine Nachkontrolle empfiehlt sich, wenn Sie sich in einer neuen Lebenssituation befinden und Ihr Hören optimieren möchten. Oder wenn Sie zusätzliche Informationen zum gewählten Gerät benötigen oder einfach nochmal in aller Ruhe den Umgang damit üben möchten.

Jahreskontrolle

Eine jährliche Kontrolle ist für bestmögliches Hören empfehlenswert. Dabei überprüfen wir Ihr Hörvermögen und justieren das Hörsystem neu. Nicht nur mit dem Hörverlust, sondern auch mit einer veränderten Lebenssituation oder neuen Beschäftigungen kann sich der Anspruch an das Hören ändern.

Eine Hörsystemkontrolle und eine Jahreskontrolle berechnen sich nach Aufwand mit einem Stundenansatz von 160 Franken.

Technischer Support

Modernes Hören beinhaltet heutzutage die Verbindung vom Hörsystem zu Ihrem Smartphone, zum Fernseher und Ihrer Musikanlage. Bei der Abgabe des Hörsystems instruieren wir Sie über die jeweilige Handhabung. Bekannterweise hat Technik jedoch ihre Tücken. Auch da helfen wir Ihnen gerne weiter. Entweder bei uns im Geschäft oder direkt bei Ihnen zuhause. Der Stundenansatz für die technische Beratung beträgt 160 Franken.

Reparaturen

Allfällige Reparaturen des Hörsystems nach Ablauf der Garantiefrist, berechnen sich nach Aufwand und Materialverbrauch. Ebenso wie Schäden, die nicht durch die Garantie gedeckt sind.

Reinigung & Funktionskontrolle

Eine Reinigung und Funktionskontrolle des Hörgeräts führen wir gerne für Sie aus. Die regelmässige Pflege des Hörsystems ist für gutes Hören und Verstehen unerlässlich und erhöht zudem die Lebensdauer. Die Kosten hierfür sind bei Hörsystem KESSLER-Geräten im Hörgerätepreis inbegriffen.


Kostenbeteiligung

Beim Erwerb von Hörgeräten können Sie finanzielle Unterstützung beantragen. Diese bedingt meistens einen Besuch beim Ohrenarzt. Selbstverständlich helfen wir Ihnen, den entsprechenden Antrag auszufüllen.

AHV

Wenn Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnen, beteiligt sich die AHV alle 5 Jahre mit 1'237.50 Franken an einer binauralen oder mit 630 Franken an einer monauralen Hörgeräteversorgung.

IV

Die IV unterstützt versicherte Personen alle 6 Jahre mit 1650 Franken an einer binauralen oder mit 840 Franken an einer monauralen Hörgeräteversorgung. Unter gewissen Umständen kann die Härtefallregelung in Kraft treten.

SUVA und MV

Von der Unfall- oder Militärversicherung werden Sie bei einer binauralen Standardversorgung mit 2020 Franken oder monaural mit 1'293 Franken unterstützt. Bei einer komplexen Hörgeräteversorgung beteiligt sich die Versicherung binaural mit 2'972 Franken und monaural mit 1865 Franken. Unabhängig von der Versorgungsart erhalten Sie den Beitrag alle 6 Jahre.

Bei geringer finanzieller Kaufkraft können Ergänzungsleistungen beantragt oder ein Gesuch an Pro Senectute gestellt werden.

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